
Fachliche Kompetenz gepaart mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Immobiliengutachten für die Region Neumarkt zeichnen uns aus. Sie möchten Ihre Immobilie in Neumarkt oder im Umland von Neumarkt bewerten lassen, ein neues Haus oder eine neue Eigentumswohnung in Neumarkt kaufen oder verkaufen und vorher professionell abklären lassen, wie viel die Immobilie in Neumarkt tatsächlich wert ist? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Betätigungsfeld umfasst die gesamte Bandbreite im Bereich von Immobilienbewertungen in Neumarkt und Umgebung. Das beginnt bei Grundstücken und geht über Eigentumswohnungen, Häuser und gewerbliche Immobilien in Neumarkt und im Landkreis Neumarkt. Unsere langjährige Erfahrung in diesem Sektor zeichnet uns aus. Wir kennen den örtlichen Markt sehr gut und verfassen binnen kurzer Zeit ihr gewünschtes Immobiliengutachten für Neumarkt und den Landkreis Neumarkt, z.B. Velburg.
Welche Arten von Gutachten für Neumarkt bieten wir unseren Kunden:
KURZBEWERTUNG
eine Kurzbewertung dient zur Preisorientierung bei einem geplanten Kauf oder Verkauf. Sich die Erben einig, kann ein Kurzbewertung ebenfalls als Basis einer Aufteilung verwendet werden
VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Bei einem rechtssicheren Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauG, das gerichtlich anerkannt wird. Hierbei erfahren Sie detaillierte, ausführliche Angaben über den Marktwert der Immobilie. Es umfasst in der Regel 30 - 40 Seiten inklusive Fotodokumentation.
Es bildet eine wichtige Grundlage und kann in folgenden Fällen sehr hilfreich sein:
bei Vermögens- und Steuerfragen zu den Themen Scheidung, Erbschaft oder Schenkung
Beim Verkauf oder Kauf von Immobilien in Neumarkt
für eigene Zwecke, um den Wert der Immobilie zu kennen
Verkehrsgutachten benötigen Sie zwingend bei:
gerichtlichen Streitigkeiten wie z.B. Zwangsversteigerungen in Neumarkt
Themen des Nachlass- oder Betreuungsgerichtes
zu hoch angesetzter Wert seitens des Finanzamtes
Übertragungen von Betriebs- auf Privatvermögen
Dies ist sowohl beim Kauf und auch beim Verkauf wichtig, denn es gibt genauen Aufschluss über das Objekt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wie zum Beispiel bei Zwangsversteigungen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und profitieren Sie von unseren kompetenten Fach- und Ortskenntnissen!
In Neumarkt und Umgebung führten wir bereits mehrere Bewertungen von Gewerbeimmobilien durch. Die häufigsten Anfragen betreffen eine Bewertung bei einem geplanten Verkauf oder Teilverkauf oder die Teilüberführung in das Privatvermögen oder in eine Stiftung.
Bewertungen von Gewerbeimmobilien führen wir zuverlässig und rechtssicher aus. Bei Neuanschaffungen können wir zur Vorlage beim Finanzamt auch ein Gutachten zur Restnutzungsdauer erstellen wodurch sich eine deutliche höhere Abschreibung ergeben kann
